Family Camping
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen

 

Zwischen dem Campinggast und der Family Camping in Mesenich (nachfolgend Campingbetrieb) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen.
Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.pri
 

1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung

Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an.
Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.
 

2. Buchung / Preise

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes.
Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit!
Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist.
 

3. Allgemeine Nutzungspflicht

Pro Campingstellplatz ist nur eine Familie (maximal 6 Personen) buchbar. Zusätzliche Zelte für Besucher sind nicht gestattet.
 

4. Anzahlung  (Nur erforderlich für Buchungen in der Hauptsaison)
 

Nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Gast ist eine Anzahlung von € 100,-- innerhalb von zehn Tagen zu überweisen.
Bei fristlosem Verstreichen dieser Zahlungsfrist, wird die Reservierung ohne gesonderte Benachrichtigung gelöscht und es kommt kein wirksamer Vertrag zustande.


Buchungen in der Hauptsaison, weniger als 14 Tage vor Reisebeginn sind nur telefonisch möglich.
(Eine Vorabzahlung ist in dem Fall nicht erforderlich.)

Bei Überweisungen von Zahlungen, sind unbedingt Buchungsnummer und Name wie in der Zahlungsaufforderung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben.
Nicht zuordbare Zahlungen werden zurück überwiesen und Buchungen storniert.

Bei spontanen Anreisen bzw. Buchungen wird der gesamte Übernachtungspreis sofort fällig.
Stellplätze die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden, es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.
Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.
 

5. Rücktritt durch den Campinggast (Nur Hauptsaison)

Der Campinggast kann nach Eingang der Anzahlung schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten.
Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, steht dem Campingbetrieb gemäß § 651i BGB eine angemessene Entschädigung wie folgt zu:

- Rücktritt bis 45 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 25,00 € Stornogebühr
- Rücktritt ab 44 Tage vor Aufenthaltsbeginn: € 50,-
- Rücktritt ab 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 50 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
- Rücktritt ab   7 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 80 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
Bei  späterem  Rücktritt  oder  vorzeitiger  Abreise  ist  der  Campinggast  zur  Bezahlung  der Stellplatzmiete  für  den  gebuchten  Stellplatz,  wie in  der Buchungsbestätigung  angegeben,  in  voller  Höhe  verpflichtet.
Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.
 

6. Nichterscheinen/Verspätete Anreise

Im Falle einer Anreise nach 19:00 Uhr ist eine Benachrichtigung (info@familycamping.de) notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz am Folgetag ab 14:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 5).
 

7. Reiserücktrittsabsicherung

Der Campingbetrieb empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsabsicherung.
Die Absicherung tritt in Kraft, wenn die namentlich in der Buchung aufgeführten Personen ausfolgenden Gründen nicht mitreisen können oder vorzeitig abreisen müssen:
- Erkrankung (Vorlage ärztliches Attest)
- Sterbefall eines Angehörigen ersten Grades (Nachweis erforderlich)
Die Kosten für die Reiserücktrittsabsicherung belaufen sich auf 2,00 € pro Übernachtung und Stellplatz.
Eine Reiserücktrittabsicherung ist nur bei verbindlicher Buchung innerhalb von 14 Tage nach Buchungsdatum und bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich.
 

8. An- und Abreise

Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich.
Der Campingstellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung und am Abreisetag bis 11.00 Uhr.
Bitte reisen Sie nicht früher an, wegen Mäharbeiten und um Verkehrsbehinderungen an der Zufahrt zum Campingpark zu vermeiden.
Eine verfrühte Anreise vor 14:00 Uhr ist nur nach Absprache, Verfügbarkeit des Stellplatzes und gegen Zahlung einer Gebühr von 10,00 € möglich.
Bei verspäteter Abreise nach 11:00 Uhr und nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes, wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Bei Abreise nach 14:00 Uhr und nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes, wird zusätzlich eine weitere gesamte Nacht berechnet.
 

9. Platzordnung

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.

Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 5. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 5). Es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.
 

10. Besucher

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Diese Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste (Personengebühr). Die Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken.
 

11. Mediadaten / Datenschutz

Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.
Der Campingbetrieb erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten für den Buchungsauftrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages erfolgt nicht.
 

12. Hunde / Haustiere

Auf Spielplätzen, in den Sanitärgebäuden, in den Mietobjekten und im Schwimmbadbereich sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb den Hund des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem Gelände, den Campingstellplätzen.

13. Haftung

Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.
 

14. Irrtümer

Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
 

15. Aufrechnung

Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 

16. Gerichtsstand

Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.

Family Camping, Wiesenweg 25, 56820, Mesenich



Stand 28.11.2020

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